Ratgeber 39,00 Euro
Der folgende Ratgeber "Infoschriften zur sicheren Existenzgründung" liefert wertvolle Tipps und Tricks zur erfolgreichen Gründung und finanziellen Absicherung durch staatliche Hilfen.
Arbeitslosenunterstützung und Bürgergeld (ALG II)
für Selbständige und arbeitslose Existenzgründer gibt es! - Wie geht das?
Als Existenzgründer gilt es vieles zu beachten, zwei Punkte werden bei der Konzeption der Selbständigkeit gerne verdrängt.
Die Euphorie der Idee zur Selbständigkeit, die Hoffnung durch einen gewagten Schritt der Lösung aktueller Probleme näher zu kommen, lässt diese Fragen nur ungern zu, trotzdem, wenn man verantwortlich für sich und die Familie eine eigene, selbständige Existenz aufbauen will, muss man sich hierüber Gedanken machen.
Mich selbst, als Familienvater, Existenzgründer und diplomierter Wirtschaftswissenschaftler, führten diese Gedanken zu ganz neuen Überlegungen, hin zu einer langfristig angelegten Strategie einer sozial abgesicherten Existenzgründung, ohne hohe Verschuldung und bei gleichzeitiger Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung.
Akquisitionsphase = Existenzsicherungsphase
Jeder Selbständige, Freiberufler und/oder Gründer benötigt von Anfang an Abnehmer, Interessenten, sprich in irgendeiner Weise Kunden für seine Dienstleistungen oder Produkte. Die Zeit zum Aufbau eines Kundenstammes ist mehr oder weniger lang und verschlingt sehr viel Geld. Die Akquisition von Kunden, wohlbemerkt Neukunden, ist die grundlegende Investition einer jeden Unternehmung. Von der Möglichkeit Neukunden zu gewinnen, hängt der kurz-, als auch langfristige Erfolg oder das Scheitern einer Existenzgründung ab. Für möglicherweise ein bis zwei Jahre bleibt es ungewiss, ob diese Investition in die Akquisitionsphase erfolgreich zurückfließen wird. Die Höhe der Akquisitionskosten mag von Selbständigkeit zu Selbständigkeit unterschiedlich hoch sein. Eins bleibt!. Zusätzlich entstehen nicht geringe Kosten für die Vorfinanzierung des Lebensunterhalts. Ein Kreditbedarf zwischen 15 - 25.000 Euro im Jahr für die Abdeckung von Lebenshaltung, Krankenversicherung und Vorsorgeaufwendungen kommt schnell zusammen.
Es sollte doch für einen ohnehin Arbeitslosen, welcher sich parallel selbständig macht, möglich sein, sich durch die fortlaufende Arbeitslosenunterstützung und nicht etwa durch einen kurzfristigen Gründungszuschuss (ehemals Überbrückungsgeld/Ich-AG - von den Arbeitsämter gerne in Aussicht gestellt) regelmässige Einkünfte für einen bescheidenen Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und Rente zu sichern. Die frühere ICH-AG, als Konzept der Hartz-Kommission, war, neben dem Überbrückungsgeld und dem hier dargestellten Ansatz der nebenberuflichen Existenzgründung für Arbeitslose, als dritte Alternative entstanden und wurde zum 01. Juli 2006 eingestellt. Die Ich AG täuschte über das Risiko einer Existenzgründung hinweg und verschleierte den gangbaren, praktischeren Weg von einer nebenberuflichen Existenzgründung mit gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, hin zu einem allmählichen Aufbau einer tragfähigen Selbständigkeit.
Die hier und in der Informationsschrift gesammelten Informationen sind insbesondere für diejenigen Existenzgründer geeignet (und wichtig), die sich mit dem Gedanken beschäftigen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufzubauen und wenig oder kein Eigenkapital haben. Zusätzlich werden wertvolle Anregungen und Überlegungen dargestellt, die für jede Existenzgründung gelten (ausgenommen diejenigen Gründer, die sofort mit großzügiger Kreditlinie der Banken ins volle Risiko gehen wollen!). In der vielfältigen Literatur zur Existenzgründung werden diese Informationen kaum oder gar nicht behandelt. Das Institut für Urbanistik schreibt zur Infoschrift: "Die entsprechende Infoschrift richtet sich an Existenzgründer und bereits Selbständige. Es werden Möglichkeiten der sukzessiven und tragfähigen Gründung, bzw. Fortsetzung der Selbständigkeit unter Zuhilfenahme der Grundsicherung (sozialen Absicherung) durch die Arbeitslosenversicherung und ALG 2, und ohne die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes, konzeptionell und in verständlicher Sprache dargelegt" (Institut für Urbanistik).
Kaum bekannt und doch wahr! Es ist rechtens, arbeitslos gemeldet zu sein und zu bleiben, wenn man eine Existenz gründet oder eine bestehende Selbständigkeit kurzfristig keine oder zu geringe Erträge erwirtschaftet oder sich eine tragfähige selbständige Vollexistenz sich nur langsam entwickeln kann. Es ist je nach den persönlichen Bedingungen ebenso möglich, für die Zeit der Arbeitslosigkeit und gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit entsprechende Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, ALG I) oder Bürgergeld (ALG II) zu erhalten. Auch für bereits Selbständige ist es möglich Bürgergeld (ALG II) zu erhalten. Zu beachten sind lediglich die jeweils aktuellen rechtlichen Bedingungen.
Die Arbeitsämter bieten in der Regel an, über den Gründungszuschuss anstelle von Arbeitslosengeld die Existenzgründung zu fördern. Kaum einer macht sich darüber Gedanken, ob dieser Weg überhaupt richtig ist und denkt nur an die Förderung. Dabei gibt es einen Weg, dieses Instrument erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Gründung langfristig tragfähig ist. In den letzten Jahren wurden nur noch ca. 20.000 Arbeitslose jährlich unterstützt. Zunächst werden nur die minimalen Lebenshaltungskosten gedeckt, ohne das schon irgendwelche Einnahmen aus der Selbständigkeit vorliegen. Kann der Lebensunterhalt nicht aus der Selbstständigkeit langfristige erwirtschaftet werden, steht man wieder da, ohne den Gründungszuschuss. Die Finanzierung durch Rücklagen ist schwierig. Die Quote des Scheiterns und der Pleiten ist dementsprechend hoch. Der Countdown beträgt nur wenige Wochen, wenn die Finanzierung zusammenbricht. Dabei gibt es den Weg der sogenannten nebenberuflichen Selbständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder auch Bürgergeld (Alg II Aufstocker)
d.h. aktiv am Aufbau des eigenen Unternehmens arbeiten darf, ohne deswegen seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder des Bürgergeldes (ALG II) zu verlieren - der Gründungszuschuss ist zu Anfang gar nicht nötig. Eine Kreditfinanzierung des Lebensunterhaltes ist nicht zwingend notwendig. Es gibt spezielle Rahmenbedingungen über die das Arbeitsamt, selbst auf Nachfrage nur mühsam Auskunft erteilt. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind auf berechtigte Fragen nicht vorbereitet und verweisen fast ausschließlich auf den aktuellen Gründungszuschuss, Vorlage Businessplan, Tragfähigkeitsprüfung etc. (früher Überbrückungsgeld und Ich-AG). Den alternativen Weg, auch ohne Businessplan etc., zeigen sie nicht auf. Durch umfangreiche Recherchen konnte ich fast alle Tipps und "Tricks" herausfinden, die bei bestehendem Recht nur in Anspruch genommen werden müssen - wenn man sie kennt!!. Z. B. selbständig sein und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man keine Aufträge hat oder nicht weiss, wann der nächste kommt. Je nach den persönlichen Bedingungen ist es für diese Zeit sogar möglich Arbeitslosengeld oder Bürgergeld (ALG II Aufstocker) zu erhalten. Wie das genau geht, und warum es aus langfristiger sozial abgesicherter Sicht so wichtig ist, beschreibt die Informationsschrift ausführlich. Diese Tipps und "Tricks" aus der Infoschrift erlauben eine entspanntere Herangehensweise an eine Existenzgründung. Als "Tricks" bezeichne ich all die Informationen, die nur durch konkrete und gezielte Nachfragen von gut informierten Mitarbeitern der Arbeitsämter, preisgegeben werden - es ist allerdings auch nicht deren Aufgabe, Beratung über die Möglichkeiten der Selbständigkeit und gleichzeitiger Absicherung durch Staatstransfers zu geben. Gleichwohl sind alle "Tipps und Tricks" rechtens und führen nicht zum Missbrauch des sozialen Netzwerkes und schützen ggf. vor unnötiger Verschuldung und Verarmung.
Der Ratgeber wird jährlich an die aktuelle Gesetzgebung des SGB angeglichen und erklärt auf verständliche Weise den Weg der Gründung aus der Arbeitslosigkeit, speziell ohne die Inanspruchnahme des sogenannten Gründungszuschusses.
Eine Inhaltsangabe und Infos zum Autor können über einen Mausklick am Fußende der Homepage aufgerufen werden. Nachdem was mir viele Leser mitteilten und mir fortlaufend als Feedback geben, lohnt sich diese Ausgabe für die Selbständigkeit wirklich, weil die Infoschrift weiterhilft sehr viel Zeit der Informationsrecherche einzusparen, einen alternativen Weg in die Selbständigkeit aufzeigt und hierbei letzlich Geld gespart und Verschuldung verhindert wird.
Die Infoschrift hat schon vielen tausend Gründern geholfen und wird an die Gegebenheiten angepasst. Bereits im Oktober 2010 schrieb das Wirtschaftsmagazin "Impulse Gründerzeit" unter anderem "...wirklich wichtig für Gründer". Im Jahr 2006 empfahl das Hamburger Wirtschaftsmagazin "brand eins" (kann ich jedem Gründer ans Herz legen) die Infoschrift als eine "sehr gelungene und raffinierte Zusammenstellung von Hinweisen und Tipps, wie man sukzessive ein Unternehmen aufbauen kann - vor allem aus der Arbeitslosigkeit heraus". Viele hundert positive Rezensionen von Lesern liegen vor und die Infoschrift wird als Geheimtipp gehandelt.
Autor: Dipl.-Ökonom Torsten Brockmann
Diplom-Ökonom Torsten Brockmann
Tel.: 0421/434787
Fax: 0421/434791Infoschrift zur sicheren Existenzgründung
Bremervörderstr. 40
28219 Bremen
Bürgergeld Existenzgründung und Selbständigkeit Nebenberufliche Selbständigkeit versus Nebenjob 400 Euro Freibeträge Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Kranken- und Rentenversicherung Existenzgründungszuschuss ehemals Ich-AG Gründungszuschuss § 57 § 93 SGB III Tragfähigkeitsprüfung Kurzarbeitergeld Einstiegsgeld Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Hartz IV Grundeinkommen Sozialversicherungspflicht Businessplan Liquiditätsplan Finanzierungsplan ALG II und Selbständigkeit Existenzgründung von Frauen Gründung als Kleinunternehmer - Sozialgesetzbuch Grundsicherung bei Bedürftigkeit Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Arbeit Sozialgeld Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbständig tätig sein. Hilfebedürftige Unternehmer und Freiberufler können ALG II erhalten. - Hinzuverdienst Nebeneinkünfte Anrechnung Nebeneinkommen SGB II und III Grundfreibetrag Lanzeitarbeitslose ARGE/Jobcenter ARGE Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit Arbeitslosengeld bei Selbstständigkeit Arbeitslosengeld und Selbständigkeit Förderung 2011 2012 2013 2014 2022 selbständig und arbeitslos Anspruch auf Arbeitslosengeld Nebenverdienst Freibetrag Finanzielle Hilfe für Existenzgründer und Selbständige Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wege in die Selbständigkeit Darlehen ERP-Kapital für Gründung und Neugründung Mikrokredit Unternehmensgründung Coaching Akquisition
Copyright Torsten Brockmann t_brockmann@gmx.de (t unterstrich brockmann), 25. März 2000 - 28. Dezember 2022
Letzte Aktualisierung, T.B. Dezember 2022 / Letzter Counterzwischenstand 01.03.2014: 285127
Infoschriften zur sicheren Existenzgründung - Soziale Sicherheit für Existenzgründer - Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose. Der Preis für die 68 seitige Infoschrift beträgt Euro 39,00 (inkl. MwSt.).
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