Gründungszuschuss oder Arbeitslosengeld zur sozialen Absicherung der Selbständigkeit oder Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit?!
Trotz Corona, Ukraine Krieg und Gasnotstand, oder gerade deswegen, bietet sich die nebenberufliche Existenzgründung - ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitsloser - an. Der folgende Ratgeber der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Absicherung liefert wertvolle Tipps und Tricks zur erfolgreichen Gründung und finanziellen Absicherung.
Arbeitslosenunterstützung und ALG II
für Selbständige und arbeitslose Existenzgründer! - Wie geht das?
Als Existenzgründer gilt es vieles zu beachten, zwei Punkte werden bei der Konzeption der Selbständigkeit gerne verdrängt.
Die Euphorie der Idee zur Selbständigkeit, die Hoffnung durch einen gewagten Schritt der Lösung aktueller Probleme näher zu kommen, lässt diese Fragen nur ungern zu, trotzdem, wenn man verantwortlich für sich und die Familie eine eigene, selbständige Existenz aufbauen will, muss man sich hierüber Gedanken machen.
Mich selbst, als Familienvater, Existenzgründer und diplomierter Wirtschaftswissenschaftler, führten diese Gedanken zu ganz neuen Überlegungen, hin zu einer langfristig angelegten Strategie einer sozial abgesicherten Existenzgründung, ohne hohe Verschuldung und bei gleichzeitiger Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung.
Akquisitionsphase = Existenzsicherungsphase
Jeder Selbständige, Freiberufler und/oder Gründer benötigt von Anfang an Abnehmer, Interessenten, sprich in irgendeiner Weise Kunden für seine Dienstleistungen oder Produkte. Die Zeit zum Aufbau eines Kundenstammes ist mehr oder weniger lang und verschlingt sehr viel Geld. Die Akquisition von Kunden, wohlbemerkt Neukunden, ist die grundlegende Investition einer jeden Unternehmung. Von der Möglichkeit Neukunden zu gewinnen, hängt der kurz-, als auch langfristige Erfolg oder das Scheitern einer Existenzgründung ab. Für möglicherweise ein bis zwei Jahre bleibt es ungewiss, ob diese Investition in die Akquisitionsphase erfolgreich zurückfließen wird. Die Höhe der Akquisitionskosten mag von Selbständigkeit zu Selbständigkeit unterschiedlich hoch sein. Eins bleibt!. Zusätzlich entstehen nicht geringe Kosten für die Vorfinanzierung des Lebensunterhalts. Ein Kreditbedarf zwischen 15 - 25.000 Euro im Jahr für die Abdeckung von Lebenshaltung, Krankenversicherung und Vorsorgeaufwendungen kommt schnell zusammen.
Es sollte doch für einen ohnehin Arbeitslosen, welcher sich parallel selbständig macht, möglich sein, sich durch die fortlaufende Arbeitslosenunterstützung und nicht etwa durch einen kurzfristigen Gründungszuschuss (ehemals Überbrückungsgeld/Ich-AG - von den Arbeitsämter gerne in Aussicht gestellt) regelmässige Einkünfte für einen bescheidenen Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und Rente zu sichern. Die frühere ICH-AG, als Konzept der Hartz-Kommission, war, neben dem Überbrückungsgeld und dem hier dargestellten Ansatz der nebenberuflichen Existenzgründung für Arbeitslose, als dritte Alternative entstanden und wurde zum 01. Juli 2006 eingestellt. Die Ich AG täuschte über das Risiko einer Existenzgründung hinweg und verschleierte den gangbaren, praktischeren Weg von einer nebenberuflichen Existenzgründung mit gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, hin zu einem allmählichen Aufbau einer tragfähigen Selbständigkeit.
Die hier und in der Informationsschrift gesammelten Informationen sind insbesondere für diejenigen Existenzgründer geeignet (und wichtig), die sich mit dem Gedanken beschäftigen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufzubauen und wenig oder kein Eigenkapital haben. Zusätzlich werden wertvolle Anregungen und Überlegungen dargestellt, die für jede Existenzgründung gelten (ausgenommen diejenigen Gründer, die sofort mit großzügiger Kreditlinie der Banken ins volle Risiko gehen wollen!). In der vielfältigen Literatur zur Existenzgründung werden diese Informationen kaum oder gar nicht behandelt. Das Institut für Urbanistik schreibt zur Infoschrift: "Die entsprechende Infoschrift richtet sich an Existenzgründer und bereits Selbständige. Es werden Möglichkeiten der sukzessiven und tragfähigen Gründung, bzw. Fortsetzung der Selbständigkeit unter Zuhilfenahme der Grundsicherung (sozialen Absicherung) durch die Arbeitslosenversicherung und ALG 2, und ohne die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes, konzeptionell und in verständlicher Sprache dargelegt" (Institut für Urbanistik).
Kaum bekannt und doch wahr! Es ist rechtens, arbeitslos gemeldet zu sein und zu bleiben, wenn man eine Existenz gründet oder eine bestehende Selbständigkeit kurzfristig keine oder zu geringe Erträge erwirtschaftet oder sich eine tragfähige selbständige Vollexistenz sich nur langsam entwickeln kann. Es ist je nach den persönlichen Bedingungen ebenso möglich, für die Zeit der Arbeitslosigkeit und gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit entsprechende Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, ALG I) oder ALG II zu erhalten. Auch für bereits Selbständige ist es möglich ALG II zu erhalten. Zu beachten sind lediglich die jeweils aktuellen rechtlichen Bedingungen.
Die Arbeitsämter bieten in der Regel an, über den Gründungszuschuss anstelle von Arbeitslosengeld die Existenzgründung zu fördern. Kaum einer macht sich darüber Gedanken, ob dieser Weg überhaupt richtig ist und denkt nur an die Förderung. Dabei gibt es einen Weg, dieses Instrument erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Gründung langfristig tragfähig ist. In den letzten Jahren wurden nur noch ca. 20.000 Arbeitslose jährlich unterstützt. Zunächst werden nur die minimalen Lebenshaltungskosten gedeckt, ohne das schon irgendwelche Einnahmen aus der Selbständigkeit vorliegen. Kann der Lebensunterhalt nicht aus der Selbstständigkeit langfristige erwirtschaftet werden, steht man wieder da, ohne den Gründungszuschuss. Die Finanzierung durch Rücklagen ist schwierig. Die Quote des Scheiterns und der Pleiten ist dementsprechend hoch. Der Countdown beträgt nur wenige Wochen, wenn die Finanzierung zusammenbricht. Dabei gibt es den Weg der sogenannten nebenberuflichen Selbständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder auch Alg II (Aufstocker)
d.h. aktiv am Aufbau des eigenen Unternehmens arbeiten darf, ohne deswegen seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder ALG II zu verlieren - der Gründungszuschuss ist zu Anfang gar nicht nötig. Eine Kreditfinanzierung des Lebensunterhaltes ist nicht zwingend notwendig. Es gibt spezielle Rahmenbedingungen über die das Arbeitsamt, selbst auf Nachfrage nur mühsam Auskunft erteilt. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind auf berechtigte Fragen nicht vorbereitet und verweisen fast ausschließlich auf den aktuellen Gründungszuschuss, Vorlage Businessplan, Tragfähigkeitsprüfung etc. (früher Überbrückungsgeld und Ich-AG). Den alternativen Weg, auch ohne Businessplan etc., zeigen sie nicht auf. Durch umfangreiche Recherchen konnte ich fast alle Tipps und "Tricks" herausfinden, die bei bestehendem Recht nur in Anspruch genommen werden müssen - wenn man sie kennt!!. Z. B. selbständig sein und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man keine Aufträge hat oder nicht weiss, wann der nächste kommt. Je nach den persönlichen Bedingungen ist es für diese Zeit sogar möglich Arbeitslosengeld oder ALG II (Aufstocker) zu erhalten. Wie das genau geht, und warum es aus langfristiger sozial abgesicherter Sicht so wichtig ist, beschreibt die Informationsschrift ausführlich. Diese Tipps und "Tricks" aus der Infoschrift erlauben eine entspanntere Herangehensweise an eine Existenzgründung. Als "Tricks" bezeichne ich all die Informationen, die nur durch konkrete und gezielte Nachfragen von gut informierten Mitarbeitern der Arbeitsämter, preisgegeben werden - es ist allerdings auch nicht deren Aufgabe, Beratung über die Möglichkeiten der Selbständigkeit und gleichzeitiger Absicherung durch Staatstransfers zu geben. Gleichwohl sind alle "Tipps und Tricks" rechtens und führen nicht zum Missbrauch des sozialen Netzwerkes und schützen ggf. vor unnötiger Verschuldung und Verarmung.
Infoschrift der nebenberuflichen Existenzgründung mit sozialer Absicherung - Der Wirtschaftswissenschaftler Diplom-Ökonom Torsten Brockmann stellt in allgemein verständlicher Weise dar, welche Möglichkeiten es gibt, sich in Verbindung mit der sozialen Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung oder ALG 2 selbständig zu machen. Sich auf Basis dieser Grundabsicherung selbständig zu machen, ist nach wie vor wenig bekannt und erlaubt von Beginn an der Gründung, bis hin zur Tragfähigkeit eine soziale Absicherung ohne Verschuldung für die Lebenshaltungskosten. Der Ratgeber wird jährlich an die aktuelle Gesetzgebung des SGB angeglichen und erklärt auf verständliche Weise den Weg der Gründung aus der Arbeitslosigkeit, speziell ohne die Inanspruchnahme des sogenannten Gründungszuschusses.
Der Preis für die Infoschrift beträgt Euro 79,00 (inkl. MwSt). Die Anschaffungskosten der Infoschrift sind steuerlich absetzbar und es besteht ein Widerrufsrecht von einem Monat, d. h. wenn die Infoschrift persönlich doch nicht zusagt, kann sie einfach zurückgeschickt werden, ohne das Kosten entstehen (außer Porto).
Die Bestellung ist auch einfach per E-MAIL möglich, einfach Name und Anschrift in die e-mail schreiben. Die Zusendung erfolgt ohne Vorkasse ganz einfach auf Rechnung mit einer Zahlfrist von 30 Tagen (ausreichend Zeit zum prüfen).
Eine Inhaltsangabe und Infos zum Autor können über einen Mausklick am Fußende der Homepage aufgerufen werden. Nachdem was mir viele Leser mitteilten und mir fortlaufend als Feedback geben, lohnt sich diese Ausgabe für die Selbständigkeit wirklich, weil die Infoschrift weiterhilft sehr viel Zeit der Informationsrecherche einzusparen, einen alternativen Weg in die Selbständigkeit aufzeigt und hierbei letzlich Geld gespart und Verschuldung verhindert wird.
Die Infoschrift hat schon vielen tausend Gründern geholfen und wird seit 1998 jährlich an die Gegebenheiten angepasst. Bereits im Oktober 2010 schrieb das Wirtschaftsmagazin "Impulse Gründerzeit" unter anderem "...wirklich wichtig für Gründer". Im Jahr 2006 empfahl das Hamburger Wirtschaftsmagazin "brand eins" (kann ich jedem Gründer ans Herz legen) die Infoschrift als eine "sehr gelungene und raffinierte Zusammenstellung von Hinweisen und Tipps, wie man sukzessive ein Unternehmen aufbauen kann - vor allem aus der Arbeitslosigkeit heraus". Viele hundert positive Rezensionen von Lesern liegen vor und die Infoschrift wird als Geheimtipp gehandelt.
www.sozialpolitik-aktuell.de Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: "Die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit hat bis zum Jahr 2003 keine (quantitativ) bedeutende Rolle gespielt. Mit dem Einsetzen der Hartz-Reformen jedoch ist es zu einem steilen Zuwachs der Förderungsfälle gekommen.
Zudem haben sich unterschiedliche Förderprogramme abgewechselt.
Die Höchstzahl der Förderfälle wurde im Jahr 2005 mit rund 322.000 Personen erreicht. Dafür verantwortlich waren die Ausweitung des Überbrückungsgeldes sowie insbesondere die Einführung des Existenzgründungszuschusses, der unter dem Namen "Ich-AG" bekannt wurde. Seit dem Jahr 2005 ist hingegen ein kontinuierlicher Rückgang der Förderfälle zu beobachten. Ab dem Jahr 2013 verharrt die Förderung auf niedrigem Niveau. Der Stand des Jahres 2020 (rund 21.000) beträgt etwa 6 % des Förderhöchststandes des Jahres 2005.
Durch die Neuordnung der Instrumente zur Förderung der Selbstständigkeit nach dem SGB III (Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 2006) ist der Gründungszuschuss zum westlichen Förderinstrument geworden. Arbeitslose, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen und dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden, werden seither im Wesentlichen durch den Gründungszuschuss (zu den Regelungsinhalten siehe unten) gefördert. Im Gründungszuschuss wurde neben dem Existenzgründungszuschuss auch das Förderinstrument Überbrückungsgeld in einem einheitlichen Instrument zusammengefasst. Auf den Gründungszuschuss entfiel im Jahr 2020 mit rund 18.000 Fällen die weit überwiegende Mehrzahl der geförderten Personen." ...
www.sozialpolitik-aktuell.de Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: "Seit dem Jahr 2003 hatten Arbeitslose, die eine sogenannte "Ich-AG" gründeten, Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss.
Diese Förderung lief zum 30. Juni 2006 aus. Bereits bewilligte "Ich-AG"s wurden im Rahmen der bis zu dreijährigen Laufzeit bis Mitte des Jahres
2009 weiter gefördert. Das im Jahr 2005 eingeführte "Einstiegsgeld in der Variante Selbstständigkeit" (§ 16b SGB II) richtet sich dagegen ausschließlich an Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II und ist mit einer Förderzahl von rund 1.000 Fällen im Jahr 2020 relativ unbedeutend.
Daneben kann im SGB II über "Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" (§ 16c SGB II) eine Förderung erfolgen. Aber auch dieses
Instrument ist mit 1.600 Fällen im Jahr 2020 von geringer Bedeutung.
Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der*die Arbeitnehmer*in bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat (Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen). Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet.
Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur
sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden."
Autor: Dipl.-Ökonom Torsten Brockmann
Diplom-Ökonom Torsten Brockmann
Tel.: 0421/434787
Fax: 0421/434791Infoschrift zur sicheren Existenzgründung
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Existenzgründung und Selbständigkeit Nebenberufliche Selbständigkeit versus Nebenjob 400 Euro Freibeträge Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Kranken- und Rentenversicherung Existenzgründungszuschuss ehemals Ich-AG Gründungszuschuss § 57 § 93 SGB III Tragfähigkeitsprüfung Kurzarbeitergeld Einstiegsgeld Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Hartz IV Grundeinkommen Sozialversicherungspflicht Businessplan Liquiditätsplan Finanzierungsplan ALG II und Selbständigkeit Existenzgründung von Frauen Gründung als Kleinunternehmer - Sozialgesetzbuch Grundsicherung bei Bedürftigkeit Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Arbeit Sozialgeld Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbständig tätig sein. Hilfebedürftige Unternehmer und Freiberufler können ALG II erhalten. - Hinzuverdienst Nebeneinkünfte Anrechnung Nebeneinkommen SGB II und III Grundfreibetrag Lanzeitarbeitslose ARGE/Jobcenter ARGE Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit Arbeitslosengeld bei Selbstständigkeit Arbeitslosengeld und Selbständigkeit Förderung 2011 2012 2013 2014 2022 selbständig und arbeitslos Anspruch auf Arbeitslosengeld Nebenverdienst Freibetrag Finanzielle Hilfe für Existenzgründer und Selbständige Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wege in die Selbständigkeit Darlehen ERP-Kapital für Gründung und Neugründung Mikrokredit Unternehmensgründung Coaching Akquisition
Copyright Torsten Brockmann t_brockmann@gmx.de (t unterstrich brockmann), 25. März 2000 - 28. Dezember 2021
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Infoschriften zur sicheren Existenzgründung - Soziale Sicherheit für Existenzgründer - Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose. Der Preis für die 68 seitige Infoschrift beträgt Euro 79,- (inkl. MwSt.).
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