
Blick ins Buch Leseprobe
mit sozialer Absicherung!
Als Existenzgründer gilt es vieles zu beachten, zwei Punkte werden bei der Konzeption der Selbständigkeit gerne verdrängt.
Die Euphorie der Idee zur Selbständigkeit, die Hoffnung durch einen gewagten Schritt der Lösung aktueller Probleme näher zu kommen, lässt diese Fragen nur ungern zu, trotzdem, wenn man verantwortlich für sich und die Familie eine eigene, selbständige Existenz aufbauen will, muss man sich hierüber Gedanken machen.
Mich selbst, als Familienvater, Existenzgründer und diplomierter Wirtschaftswissenschaftler, führten diese Gedanken zu ganz neuen Überlegungen, hin zu einer langfristig angelegten Strategie einer sozial abgesicherten Existenzgründung, ohne hohe Verschuldung und bei gleichzeitiger Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung.
Akquisitionsphase = Existenzsicherungsphase Jeder Selbständige, Freiberufler und/oder Gründer benötigt von Anfang an Abnehmer, Interessenten, sprich in irgendeiner Weise Kunden für seine Dienstleistungen oder Produkte. Die Zeit zum Aufbau eines Kundenstammes ist mehr oder weniger lang und verschlingt sehr viel Geld. Die Akquisition von Kunden, wohlbemerkt Neukunden, ist die grundlegende Investition einer jeden Unternehmung. Von der Möglichkeit Neukunden zu gewinnen, hängt der kurz-, als auch langfristige Erfolg oder das Scheitern einer Existenzgründung ab. Für möglicherweise ein bis zwei Jahre bleibt es ungewiss, ob diese Investition in die Akquisitionsphase erfolgreich zurückfließen wird. Die Höhe der Akquisitionskosten mag von Selbständigkeit zu Selbständigkeit unterschiedlich hoch sein. Eins bleibt!. Zusätzlich entstehen nicht geringe Kosten für die Vorfinanzierung des Lebensunterhalts. Ein Kreditbedarf zwischen 15 - 25.000 Euro im Jahr für die Abdeckung von Lebenshaltung, Krankenversicherung und Vorsorgeaufwendungen kommt schnell zusammen.
Die Frage lautet:
Wie kann man sukzessive sein "Unternehmen" aufbauen, sprich Kunden gewinnen bei gleichzeitiger sozialer Absicherung der Lebenshaltung für die Zeit ohne Einnahmen?
Was muss nun unternommen werden, damit ich als Existenzgründer diese notwendigen Mittel zum Leben und zur Vorsorge nicht zusätzlich zu meiner anfänglich ertragslosen Startphase meiner Existenzgründung vorfinanzieren muss?
In der folgenden Informationsschrift informiere ich über die Möglichkeiten der Finanzierung, bzw. Absicherung eines Mindesteinkommens durch die Arbeitslosenversicherung, welche jedem Existenzgründer (unabhängig vom Gründungszuschuss) zustehen, damit möglichst nur investive Ausgaben bei der Existenzgründung entstehen, und nicht noch zusätzliche soziale Not, durch eine Verschuldung für den Lebensunterhalt. Durch eine speziell strukturierte Aufbauphase ist eine, im Sinne der sozialen Absicherung risikolose, Existenzgründung möglich, auf die man erst mal kommen muss. Ich weise auf die Gefahren des Verlustes der sozialen Absicherung aus die Arbeitslosenversicherung hin und informiere über Möglichkeiten und persönliche Gestaltungsspielräume dieses sozialen Netzes, zur Verhinderung persönlicher Not.
Für mich als Autor und Herausgeber gab und gibt es mehrere Intentionen eine entsprechende Infoschrift zur sicheren Existenzgründung zu veröffentlichen. Auslöser war die eigene Erfahrung aus der Aufforderung des Arbeitsamtes, mir eine berufliche Perspektive durch eine Existenzgründung aufzubauen und somit schnellstmöglich das angebotene Überbrückungsgeld in Anspruch zu nehmen. Dies machte mich skeptisch. Warum will mich das Arbeitsamt über diesen Weg loswerden? Politische Statistik, Sparpolitik? Die Zahl der gescheiterten Existenzgründer, welche vorschnell und ohne ausreichende Selbstüberprüfung, aber mit hohem Engagement den Ausweg der Selbständigkeit suchten und scheiterten, war damals wie heute sehr hoch. Unterschiedlichen statistischen Quellen zufolge sind zwar positiv formuliert über 80 Prozent aller Gründer nach einem Jahr noch am Markt, nach drei Jahren noch 70 Prozent und nach fünf Jahren hat in der Regel über die Hälfte aller Starter wieder aufgeben müssen.
Die hohe Quote des Scheiterns schien das Amt wohlwissend in Kauf zu nehmen. Speziell von Existenznöten gebeutelten Arbeitslosen die Gründung einer Selbständigkeit, als grundsätzlichen Ausweg zu offerieren und mit entsprechenden Fördermitteln schmackhaft zu machen, schien mir Anlass genug Alternativen zu suchen und das Thema „Soziale Sicherheit für Existenzgründer“ zu bearbeiten.
Eine Infohotline für die Infoschrift zur Zeit der Ich-AG wurde von zahlreichen Anrufern genutzt. Diese waren zum Teil sehr verzweifelt, weil oftmals unter Verzicht oder mit Schulden, die Fortsetzung der Selbständigkeit betrieben wurde. Die Infoschrift schloss hier die Informationslücke darüber, wie wenigstens die normalen Grundbedürfnisse des Lebens abgesichert werden konnten. Viele Leser konnten nicht glauben, dass diese Informationen über die Basisabsicherung nicht grundsätzlich publik gemacht wurden.
Seit 2012 wird der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld aus Gründen der Sparpolitik äußerst restriktiv vergeben und die Zahl der Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist auf 1/10 früherer Zeiten zurückgegangen. Weiterhin informiert das Amt nicht über den bestehenden Alternativen, der nebenberuflichen Gründung oder auch der Möglichkeit der der Grundabsicherung für Selbständige. Daher stellt das in der Infoschrift dargestellt Konzept der sozialen Absicherung auch nach dem Ende des Gründungszuschusses eine wichtige Grundinformation für jeden Selbständigen, und speziell diejenigen Gründer aus der Arbeitslosigkeit dar.
Durchaus noch oftmals unbekannt sind die Möglichkeiten der Kombination aus Teilzeit-Selbständigkeit, oder nebenberuflichen Selbständigkeit, neben dem Hauptberuf und bei Arbeitslosigkeit auch als „hauptberuflich“ Arbeitsloser. Auch die Kombination aus Hauptberuf, nebenberuflicher Selbständigkeit und Aufstocker Alg II ist unter bestimmten Umständen denkbar. Als Selbständiger oder junger Existenzgründer mit Aufstocker Alg II können vermeintliche Überschüsse durch Reinvestition als indirekte Förderung, bzw. Finanzierung des Existenzaufbaus verwendet werden. Wenn man es richtig bedenkt, sind die üblichen Antragsverfahren für das Einstiegsgeld (oder Gründungszuschuss für ALG 1) im Grunde vollkommen überflüssig. Speziell beim Gründungszuschuss handelt es sich um ein reines Nullsummenspiel, gerade mal das Einstiegsgeld kann noch als Bonusförderung betrachtet werden, wenngleich es selten und nur mit hohen Auflagen gewährt wird. Es ist die Suggestion eines Zuschusses, einer Unterstützung beim Aufbau einer selbständigen Existenz, beide Instrumente des Amtes sind es aber nicht und verschleiern nur die Realität, dass jedem Bürger ein an Bedingungen gebundenes soziales Grundeinkommen zusteht. Dies kann beim Existenzaufbau genutzt werden, um sukzessive davon unabhängig zu werden.
Der entscheidende Punkt bei der Gründung oder während krisenhaften Phasen einer Selbständigkeit bleibt die Finanzierung des normalen Lebensunterhalts.
Die erste Krise fängt bereits beim Start, der Gründung einer Selbständigkeit, an. Mittlerweile sollte bekannt sein, dass es zumindest eine finanzielle Absicherung im Rahmen der Hartz IV Gesetze gibt. Dies hat zur Folge, dass arbeitslose Gründer in der Regel gut informiert über ihre sozialen Absicherungsmöglichkeiten, den Weg in die Selbständigkeit gehen könnten. Trotzdem schaut auch diese Zielgruppe der Infoschrift oft zu sehr auf die sogenannten Mitnahmemöglichkeiten, statt sich die Gestaltungsmöglichkeiten (wie z. B. Start einer nebenberuflichen Gründung während der Phase der Arbeitslosigkeit) zu Nutze zu machen.
Die zweite, und oftmals bereits letzte, Krise fällt heute zusammen mit dem Auslaufen staatlicher Fördermittel, einer falschen Markteinschätzung bzw. zu geringen Absatzchancen für die angebotenen Dienstleistungen (inklusive Informationsdienstleistungen). Nicht betrachtet werden an dieser Stelle Existenzgründer, bzw. Selbständige, die mit hohem Anfangskapital im produzierenden Gewerbe selbstständig sind.
Zum Dienstleistungssektor gehört der Handel, ebenso wie Weiterbildungsdienstleistungen (Stichwort Freiberufliche Trainer, Coaches) als auch die persönlichen Dienstleistungen von Gastgewerbe über Kultur und Veranstaltungswesen, bis hin zum Nailstudio oder haushaltsnahen Dienstleistungen.
Für diese Gruppe der Selbständigen herrscht je nach den persönlichen Voraussetzungen, als auch örtlichen Bedingungen und Fähigkeit zur Vernetzung in Richtung einer Zielgruppe und zum Aufbau von Kundenstamm ein spezifisches Risikoniveau. Zwar kaum Gründungskosten, aber ohne Anfangsfinanzierung der Lebenshaltung keine Gründungsmöglichkeit und nach Auslaufen der Förderung ein hohes Risiko des Scheiterns, weil die Finanzierung zusammenbricht. In der Regel hält ein Gründer lange durch, nimmt Schulden auf und setzt ungebremst alles auf eine Karte. Die Höhe der Schulden für die Finanzierung der privaten Lebenshaltung für ein Jahr beträgt schnell 15.-20.000 Euro. Dies sind bei 100.000 betroffenen Gründern pro Jahr Schulden in Höhe von zusammen 2 Milliarden Euro.
Vor diesem Hintergrund betrachtet, gibt die Infoschrift wichtige Tipps und Tricks und zeigt Zusammenhänge und Wege auf, eine Selbständigkeit, trotz Krise zu meistern und die sozialen Absicherungssysteme in Anspruch zu nehmen. Zwar werden vordergründig der Gesellschaft Jahr um Jahr zwei Milliarden Euro (in zehn Jahren kumuliert 20 Milliarden Euro) erspart, aber für welches Elend und Leid des vom Scheitern bedrohten Selbständigen und seiner Familie. Die staatliche Grundsicherung für eine vierköpfige Familie im Falle der Bedürftigkeit liegt bei bis zu 18.000 Euro im Jahr. Auch wenn der Selbständige diesen Mindestbedarf nicht selber erwirtschaften kann, so wird ein Betriebsergebnis immer zwischen 0,00 Euro und geschätzt 18.000 Euro liegen und dies kann unter der Voraussetzung, dass keine verwertbaren Rücklagen vorhanden sind, dazu führen, für eine befristete Zeit Unterstützung zu erhalten. Oftmals reicht diese „Zwischenfinanzierung“ aus, um eine Durststrecke zu überwinden und sich neu am Markt zu positionieren. Ein Anrecht darauf besteht.
Insgesamt kommt es mir in der Infoschrift auf eine spezielle Denke und auch auf ein Bewusstsein der Chancen sowie dem Gestaltungswillen im selbständigen Berufsleben an. In diesem Zusammenhang konnte die Infoschrift bereits vielen Lesern (über 2.500) helfen, gelassener an die existenziellen Ängste einer Selbständigkeit heranzugehen. Die Frage, was passiert, wenn einmal die Kunden ausbleiben, ich Zahlungsausfälle zu verkraften habe oder längere Zeit nichts miterwirtschaften kann und trotz Angestellten meine Überschüsse gegen Null gehen und ich ohne Rücklagen mittellos dastehe, usw. auf diese Grundängste geht die Infoschrift, aufgezäumt über den Weg der sozial abgesicherten Selbständigkeit, ein und liefert Denkalternativen.
Ich würde mich sehr freuen, auch Sie, den potentiellen Gründer oder bereits Selbständigen, als neuen Leser zu finden und mache gerne darauf aufmerksam, dass bisher die überwiegende Mehrzahl der Besteller des Buches „Infoschriften zur sicheren Existenzgründung" von dieser Infoschrift sehr profitierten. Für diejenigen Besteller, die nicht profitieren, besteht aber das gesetzliche Widerrufsrecht, hierfür reicht schon die einfache Rücksendung der Infoschrift aus, so dass das Risiko einer Fehlinvestition in ein „im Auge des Betrachters“ wertloses Buch dem Grunde nach nicht besteht. für Selbständige und arbeitslose Existenzgründer! - Wie geht das?
An dieser Stelle und in der Informationsschrift informiere ich über die Möglichkeiten der Finanzierung, bzw. Absicherung eines Mindesteinkommens durch die Arbeitslosenversicherung, welche jedem Existenzgründer (unabhängig vom Gründungszuschuss) zustehen, damit möglichst nur investive Ausgaben bei der Existenzgründung entstehen, und nicht noch zusätzliche soziale Not durch eine Verschuldung für den Lebensunterhalt. Durch eine speziell strukturierte Aufbauphase ist eine im Sinne der sozialen Absicherung risikolose Existenzgründung möglich, auf die man erst mal kommen muss. Ich weise auf die Gefahren des Verlustes der sozialen Absicherung aus die Arbeitslosenversicherung hin und informiere über beachtenswerte Möglichkeiten und persönliche Gestaltungsspielräume dieses sozialen Netzes, zur Verhinderung persönlicher Not.
Die hier und in der Informationsschrift gesammelten Informationen sind insbesondere für diejenigen Existenzgründer geeignet (und wichtig), die sich mit dem Gedanken beschäftigen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufzubauen und wenig oder kein Eigenkapital haben. Zusätzlich werden wertvolle Anregungen und Überlegungen dargestellt, die für jede Existenzgründung gelten (ausgenommen diejenigen Gründer, die sofort mit großzügiger Kreditlinie der Banken ins volle Risiko gehen wollen!). In der vielfältigen Literatur zur Existenzgründung werden diese Informationen kaum oder gar nicht behandelt. Das Institut für Urbanistik schreibt zur Infoschrift: "Die entsprechende Infoschrift richtet sich an Existenzgründer und bereits Selbständige. Es werden Möglichkeiten der sukzessiven und tragfähigen Gründung, bzw. Fortsetzung der Selbständigkeit unter Zuhilfenahme der Grundsicherung (sozialen Absicherung) durch die Arbeitslosenversicherung und ALG 2, und ohne die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes, konzeptionell und in verständlicher Sprache dargelegt" (Institut für Urbanistik). Kaum bekannt und doch wahr! Es ist rechtens, arbeitslos gemeldet zu sein und zu bleiben, wenn man eine Existenz gründet oder eine bestehende Selbständigkeit kurzfristig keine oder zu geringe Erträge erwirtschaftet oder sich eine tragfähige selbständige Vollexistenz sich nur langsam entwickeln kann. Es ist je nach den persönlichen Bedingungen ebenso möglich, für die Zeit der Arbeitslosigkeit und gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit entsprechende Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, ALG I) oder ALG II zu erhalten. Auch für bereits Selbständige ist es möglich ALG II zu erhalten. Zu beachten sind lediglich die jeweils aktuellen rechtlichen Bedingungen.
Es ist natürlich eine Binsenweisheit: Kann der Lebensunterhalt nicht erwirtschaftet werden, scheitert man und setzt sich der Gefahr einer entsprechenden Verschuldung (bis zum Eingestehen des Scheiterns) aus. Die Quote des Scheiterns und der Pleiten war (und ist) dementsprechend hoch. Der Countdown beträgt nur wenige Wochen, wenn die Finanzierung zusammenbricht.
d.h. aktiv am Aufbau des eigenen Unternehmens arbeiten darf, ohne deswegen seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder ALG II zu verlieren?! Eine Kreditfinanzierung des Lebensunterhaltes ist nicht zwingend notwendig. Es gibt spezielle Rahmenbedingungen über die das Arbeitsamt, selbst auf Nachfrage nur mühsam Auskunft erteilt. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind auf berechtigte Fragen nicht vorbereitet und verweisen fast ausschließlich auf den aktuellen Gründungszuschuss, Vorlage Businessplan, Tragfähigkeitsprüfung etc. (früher Überbrückungsgeld und Ich-AG). Den alternativen Weg, auch ohne Businessplan etc., zeigen sie nicht auf. Durch umfangreiche Recherchen konnte ich fast alle Tipps und "Tricks" herausfinden, die bei bestehendem Recht nur in Anspruch genommen werden müssen - wenn man sie kennt!!. Z. B. selbständig sein und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man keine Aufträge hat oder nicht weiss, wann der nächste kommt. Je nach den persönlichen Bedingungen ist es für diese Zeit sogar möglich Arbeitslosengeld oder ALG II zu erhalten. Wie das genau geht, und warum es aus langfristiger sozial abgesicherter Sicht so wichtig ist, beschreibt die Informationsschrift ausführlich. Diese Tipps und "Tricks" aus der Infoschrift erlauben eine entspanntere Herangehensweise an eine Existenzgründung. Als "Tricks" bezeichne ich all die Informationen, die nur durch konkrete und gezielte Nachfragen von gut informierten Mitarbeitern der Arbeitsämter, preisgegeben werden. Alle "Tricks" sind somit rechtens und führen nicht zum Missbrauch des sozialen Netzwerkes und schützen ggf. vor unnötiger Verschuldung und Verarmung. Die Bestellung ist per E-MAIL möglich, einfach Name und Anschrift in die e-mail schreiben - oder nachfolgendem Bestellbutton. Die Zusendung erfolgt auf Rechnung.
Im Oktober 2010 schrieb das Wirtschaftsmagazin "Impulse Gründerzeit" unter anderem "...wirklich wichtig für Gründer". Bereits im Jahr 2006 empfahl das Hamburger Wirtschaftsmagazin "brand eins" (kann ich jedem Gründer ans Herz legen) die Infoschrift als eine "sehr gelungene und raffinierte Zusammenstellung von Hinweisen und Tipps, wie man sukzessive ein Unternehmen aufbauen kann - vor allem aus der Arbeitslosigkeit heraus". Das Institut für Urbanistik schreibt zur Infoschrift: "Die entsprechende Infoschrift richtet sich an Existenzgründer und bereits Selbständige. Es werden Möglichkeiten der sukzessiven und tragfähigen Gründung, bzw. Fortsetzung der Selbständigkeit unter Zuhilfenahme der Grundsicherung (sozialen Absicherung) durch die Arbeitslosenversicherung und ALG 2, und ohne die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes, konzeptionell und in verständlicher Sprache dargelegt".
Autor: Dipl.-Ökonom Torsten Brockmann
Existenzgründung und Selbständigkeit Nebenberufliche Selbständigkeit versus Nebenjob 400 Euro Freibeträge Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Kranken- und Rentenversicherung Existenzgründungszuschuss ehemals Ich-AG Gründungszuschuss § 57 § 93 SGB III Tragfähigkeitsprüfung Kurzarbeitergeld Einstiegsgeld Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Hartz IV Grundeinkommen Sozialversicherungspflicht Businessplan Liquiditätsplan Finanzierungsplan ALG II und Selbständigkeit Existenzgründung von Frauen Gründung als Kleinunternehmer - Sozialgesetzbuch Grundsicherung bei Bedürftigkeit Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Arbeit Sozialgeld Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbständig tätig sein. Hilfebedürftige Unternehmer und Freiberufler können Aufstocker ALG II erhalten. - Hinzuverdienst Nebeneinkünfte Anrechnung Nebeneinkommen SGB II und III Grundfreibetrag Lanzeitarbeitslose ARGE/Jobcenter ARGE Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit Arbeitslosengeld bei Selbstständigkeit Arbeitslosengeld und Selbständigkeit Förderung 2011 2012 2013 selbständig und arbeitslos Anspruch auf Arbeitslosengeld Nebenverdienst Freibetrag Finanzielle Hilfe für Existenzgründer und Selbständige Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wege in die Selbständigkeit Darlehen ERP-Kapital für Gründung und Neugründung Mikrokredit Heilpraktiker Coaches Trainer Kulturberuf Musiker Künstler Unternehmensgründung Coaching Akquisition Wie mache ich mich selbständig Firma Firmengründung Antrag auf Gründungszuschuss Freiberufliche Tätigkeit Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit Beendigung der selbständigen Tätigkeit Gründerkurse Gründerseminare vom Arbeitsamt Firma Firmengründung Startup Bankkredit Bürgschaft jungunternehmer Standortwahl GmbH Gbr Alleinunternehmer Gewerbeamt Finanzamt Risiko Geschäftsplan Kaufmann Handelsvertreter Eigenkapital Beteiligungsgesellschaft Gewinn Verlust Steuernummer Gewerbetreibender Krankenversicherung Rentenversicherung Altersversorgung Auftragsflaute Lehrtätigkeit Programmiertätigkeit §16c SGB II Wirtschaftlichkeitsprüfung von Selbständigen
Letzte Aktualisierung, T.B. Januar 2013 Letzter Counterzwischenstand 15.10.2011: 189361 Infoschriften zur sicheren Existenzgründung - Soziale Sicherheit für Existenzgründer - Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose. Der Preis für die 68 seitige Infoschrift beträgt Euro 39,- (inkl. MwSt.) zzgl. Porto Euro 1,45.
Es sollte doch für einen ohnehin Arbeitslosen, welcher sich parallel selbständig macht, möglich sein, sich durch die fortlaufende Arbeitslosenunterstützung und nicht etwa durch einen kurzfristigen Gründungszuschuss einen bescheidenen Lebensunterhalt, die Krankenversicherung und Rente zu sichern.
Arbeitslosenunterstützung und ALG II
Was muss nun unternommen werden, damit ich als Existenzgründer diese notwendigen Mittel zum Leben und zur Vorsorge nicht zusätzlich zu meiner anfänglich ertragslosen Startphase meiner Existenzgründung vorfinanzieren muss?Wer weiss schon, dass man als Arbeitsloser durchaus gleichzeitig und unbefristet auch ohne Gründungszuschuss selbständig sein kann,
Infoschrift zur sicheren Existenzgründung
Copyright Torsten Brockmann t_brockmann@gmx.de (t unterstrich brockmann), 25. März 2000 - 01. Januar 2013