Existenzgründung

mit sozialer Absicherung!


Arbeitslosenunterstützung und ALG II

für Selbständige und arbeitslose Existenzgründer! - Wie geht das?


Als Existenzgründer gilt es vieles zu beachten, zwei Punkte werden bei der Konzeption der Selbständigkeit gerne verdrängt.

Die Euphorie der Idee zur Selbständigkeit, die Hoffnung durch einen gewagten Schritt der Lösung aktueller Probleme näher zu kommen, lasst diese Fragen nur ungern zu, trotzdem, wenn man verantwortlich für sich und die Familie eine eigene, selbständige Existenz aufbauen will, muss man sich hierüber Gedanken machen.

Mich selbst, als Familienvater, Existenzgründer und diplomierter Wirtschaftswissenschaftler, führten diese Gedanken zu ganz neuen Überlegungen, hin zu einer langfristig angelegten Strategie einer sozial abgesicherten Existenzgründung, ohne hohe Verschuldung und bei gleichzeitiger Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung, auch ohne Inanspruchnahme des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes.
 

Jeder Selbständiger, Freiberufler oder Jungunternehmer benötigt von Anfang an Abnehmer, Interessenten, sprich in irgendeiner Weise Kunden für seine Dienstleistungen oder Produkte. Die Zeit zum Aufbau eines Kundenstammes ist mehr oder weniger lang und verschlingt sehr viel Geld. Die Akquisition von Kunden, wohl bemerkt Neukunden ist die grundlegende Investition einer jeden Unternehmung. Von der Möglichkeit Neukunden zu gewinnen, hängt der kurz-, als auch langfristige Erfolg oder das Scheitern einer Existenzgründung ab. Für möglicherweise ein bis zwei Jahre bleibt es ungewiss, ob diese Investition in die Akquisitionsphase erfolgreich zurückfliessen wird. Die Höhe der Akquisitionskosten mag von Selbständigkeit zu Selbständigkeit unterschiedlich hoch sein. Eins bleibt!. Zusätzlich entstehen nicht geringe Kosten für die Vorfinanzierung des Lebensunterhalts. Ein Kreditbedarf zwischen 15 - 25.000 Euro im Jahr für die Abdeckung von Lebenshaltung, Krankenversicherung und Vorsorgeaufwendungen kommt schnell zusammen.


Die Fragen lauten:

Wie kann man sukzessive sein "Unternehmen" aufbauen, sprich Kunden gewinnen bei gleichzeitiger sozialer Absicherung der Lebenshaltung für die Zeit ohne Einnahmen?


Es sollte doch für einen ohnehin Arbeitslosen, welcher sich parallel selbständig macht möglich sein, sich durch die fortlaufende Arbeitslosenunterstützung und nicht etwa durch ein kurzfristigen Gründungszuschuss, ehemals Überbrückungsgeld von den Arbeitsämter gerne in Aussicht gestellt, regelmässige Einkünfte für einen bescheidenen Lebensunterhalt, Krankenversicherung und die Rente zu sichern. 


Was muss nun unternommen werden, damit ich als Existenzgründer diese notwendigen Mittel zum Leben und zur Vorsorge nicht zusätzlich zu meiner anfänglich ertragslosen Startphase meiner Existenzgründung vorfinanzieren muss?


An dieser Stelle und in der Infoschrift zur sicheren Existenzgründung informiere ich über die Möglichkeiten der Finanzierung, bzw. Absicherung eines Mindesteinkommens durch die Arbeitslosenversicherung, welche jedem Existenzgründer (unabhängig vom Gründungszuschuss) zustehen, damit möglichst nur investive Ausgaben bei der Existenzgründung entstehen, und nicht noch zusätzliche soziale Not durch eine Verschuldung für den Lebensunterhalt.

Durch eine speziell strukturierte Aufbauphase ist eine im Sinne der sozialen Absicherung risikolose Existenzgründung möglich, auf die man erst mal kommen muss.

Ich weise auf die Gefahren des Verlustes der sozialen Absicherung aus die Arbeitslosenversicherung hin und informiere über beachtenswerte Möglichkeiten und persönliche Gestaltungsspielräume dieses sozialen Netzes zur Verhinderung persönlicher Not.

Die in der Infoschrift gesammelten Informationen sind insbesondere für diejenigen Existenzgründer geeignet (und wichtig), die sich mit dem Gedanken beschäftigen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Existenz aufzubauen und wenig oder kein Eigenkapital haben. Zusätzlich werden wertvolle Anregungen und überlegungen dargestellt, die für jede Existenzgründung gelten (ausgenommen diejenigen Gründer, die sofort mit großer Kreditlinie der Banken ins volle Risiko gehen wollen!). In der vielfältigen Literatur zur Existenzgründung werden diese Informationen kaum oder gar nicht behandelt.



Warum einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beim Arbeitsamt für eine Existenzgründung beantragen,

wenn es auch anders geht!

Kaum bekannt und doch wahr! Es ist rechtens, arbeitslos gemeldet zu sein und zu bleiben, wenn man eine Existenz gründet oder eine bestehende Selbständigkeit kurzfristig keine oder zu geringe Erträge erwirtschaftet oder sich eine tragfähige selbständige Vollexistenz sich nur langsam entwickeln kann. Es ist je nach den persönlichen Bedingungen ebenso möglich, für die Zeit der Arbeitslosigkeit und gleichzeitigen selbständigen Tätigkeit entsprechende Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALG I) oder ALG II zu erhalten. Auch für bereits Selbständige ist es möglich ALG II zu erhalten. Zu beachten sind lediglich die jeweils aktuellen rechtlichen Bedingungen.

Die Arbeitsämter bieten in der Regel schnell an, über einen begrenzten Zeitraum den Gründungszuschuss zu zahlen. über 150.000 Arbeitslose gehen jährlich diesen Weg und wagen die Selbständigkeit. Kaum einer macht sich darüber Gedanken, diese Instrumente erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Gründung langfristig tragfähig ist und nicht nur die Kosten der Unternehmung deckt, sondern auch die Lebenshaltung im allgemeinen erwirtschaftet. Kann der Lebensunterhalt nicht erwirtschaftet werden, scheitert man normalerweise. Die Quote des Scheiterns und der Pleiten ist dementsprechend hoch. Der Countdown beträgt nur wenige Wochen, wenn die Finanzierung zusammenbricht.

Wer weiss schon, dass man als Arbeitsloser durchaus gleichzeitig und unbefristet selbständig sein kann,

d.h. aktiv am Aufbau des eigenen Unternehmens arbeiten darf, ohne deswegen seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder ALG II zu verlieren. Es gibt spezielle Rahmenbedingungen über die das Arbeitsamt, selbst auf Nachfrage nur mühsam Auskunft erteilt. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter sind auf berechtigte Fragen nicht vorbereitet und verwiesen bereits früher fast ausschließlich ich auf das Überbrückungsgeld und die Ich-AG, sowie nunmehr auf den aktuellen Gründungszuschuss. Durch umfangreiche Recherchen konnte ich fast alle Tipps und "Tricks" herausfinden, die bei bestehendem Recht nur in Anspruch genommen werden müssen - wenn man sie kennt!!. Z. B. selbständig sein und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man keine Aufträge hat oder nicht weiss, wann der nächste kommt. Je nach den persönlichen Bedingungen ist es für diese Zeit sogar möglich Arbeitslosengeld oder ALG II zu erhalten. Wie das genau geht, und warum es aus langfristiger sozial abgesicherter Sicht so wichtig ist, beschreibt die Infoschrift ausführlich. Diese Tipps und "Tricks" aus der Infoschrift erlauben eine entspanntere Herangehensweise an eine Existenzgründung. Als "Tricks" bezeichne ich all die Informationen, die nur durch konkrete und gezielte Nachfragen von gut informierten Mitarbeitern der Arbeitsämter, preisgegeben werden. Alle "Tricks" sind somit rechtens und führen nicht zum Missbrauch des sozialen Netzwerkes und schützen ggf. vor unnötiger Verschuldung und Verarmung.



Komplette Infoschrift bestellen

Infoschrift zur sicheren Existenzgründung: Soziale Sicherheit für Existenzgründer - Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose.

Die komplette Infoschrift zur sicheren Existenzgründung kostet Euro 39,00 (inkl. MwSt) zuzüglich Porto Euro 1,45.

Die Bestellung erfolgt direkt vom Autor und ist per E-MAIL möglich, einfach Name und Anschrift in die e-mail schreiben. Die Zusendung erfolgt auf Rechnung.

Eine Inhaltsangabe und Infos zu mir, als Autor der Infoschrift, können über einen Mausklick am Fußende der Homepage aufgerufen werden. Nachdem was mir viele Leser (fast 2.000) fortlaufend als Feedback geben, lohnt sich diese Ausgabe für die Selbständigkeit wirklich, weil die Infoschrift weiterhilft sehr viel Zeit der Informationsrecherche einzusparen, einen alternativen Weg in die Selbständigkeit aufzeigt und hierbei letztlich Geld gespart und Verschuldung verhindert wird.

Das Hamburger Wirtschaftsmagazin "brand eins" (kann ich jedem Gründer ans Herz legen) empfiehlt die Infoschrift als eine "sehr gelungene und raffinierte Zusammenstellung von Hinweisen und Tipps, wie man sukzessive ein Unternehmen aufbauen kann - vor allem aus der Arbeitslosigkeit heraus".

Das Deusche Institut für Urbanistik schreibt, dass die Infoschrift sich iim Gegensatz zum Großteil der Literatur zur Existenzgründung, die sich an Interessenten wendet, die eine Vollexistenz planen, ausschließlich mit der sicheren Existenzgründung beschäftigt. Der Autor stellt deswegen ein Konzept der nebenberuflichen Gründung vor, das sich an Beschäftigte, aber auch vornehmlich an arbeitslose Interessenten wendet. Es geht dem Autor also um die Existenzgründung aus der abhängigen Beschäftigung oder aus der Arbeitslosigkeit, resp. dem begleitenden Arbeitslosengeldempfang. Er legt größten Wert auf die soziale Absicherung und geht deswegen in weiten Teilen des Textes auf Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Arbeitslosenrecht ein, auf ein Nebeneinander von selbstständigem Einkommen und Sozialtransfers und auf Rückkehrmöglichkeiten in die Sozialsysteme.

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Copyright Torsten Brockmann
t_brockmann@gmx.de (t unterstrich brockmann), 25. März 2000 - 01. Juli 2010

Letzte Aktualisierung, T.B. August 2010 Letzter Counterzwischenstand 16.07.2010: 149.944

Infoschrift zur sicheren Existenzgründung: Soziale Sicherheit für Existenzgründer - Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose.

Der Preis für die 68 seitige Infoschrift beträgt Euro 39,- (inkl. MwSt.) zzgl. Porto Euro 1,45.

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Du bist bereits der Existenzgründer, der hier reinschaut. DANKE !!!
Heute schon Besucher, gestern waren es Existenzgründer .....








"Infoschrift 30 Tage Rückgaberecht"Aktueller Stand für 2010

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an: Diplom-Ökonom Torsten Brockmann, Bremervörderstr. 40, 28219 Bremen, bestellung@existenzgruenderinfo.de, Fax 0421/434791

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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