mit Alg II Aufstockung!
Für ALG II – Empfänger kann nach dem § 29 SGB II Einstiegsgeld zum Aufbau einer selbständigen Existenz gewährt werden. Die Unterstützung soll dazu dienen, langfristig unabhängig von ALG II leben zu können. Geprüft wird, ob eine persönliche und fachliche Eignung vorliegt sowie, ob die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch ein Gutachten von Kammern belegt werden kann.
Vor 31.12.2004 wurde für die Beurteilung zur Aufbaufinanzierung dem Sozialamt folgendes vorgelegt:
a) Kurzbeschreibung der Selbständigkeit
b) Lebenslauf und Nachweise über Qualifikationen
c) Kapital- und Finanzierungsplan
d) Umsatz-, Kosten-, und Gewinnerwartungen
Für den Antrag auf Sicherung einer bestehenden Existenz wurde zusätzlich ein Beleg über die bisherige selbständige Tätigkeit erwartet (Kundendatei, Ein-Ausgabenrechnung). Bei positiver Vorprüfung forderte das Sozialamt ein Gutachten an.
Beim Einstiegsgeld handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss, der bis zu zwei Jahren geleistet werden kann.
Die Höhe des Einstiegsgeld kann bis zu 100% des Regelsatzes betragen, in der Regel soll es aber bei 50% liegen. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich das Einstiegsgeld um zehn Prozentpunkte.
Als weitere Förderung sind Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung von Sachgütern möglich.
WICHTIG FÜR BEREITS SELBSTÄNDIGE: Darüber hinaus unterstützt das SGB II in seiner Funktion als Grundsicherung auch bereits selbständig Tätige. Jeder Selbständige erhält ergänzend Arbeitslosengeld II, wenn er hilfebedürftig ist!!!!
Klar sollte allerdings sein, dass hiermit ebenfalls ein komplizierter Weg zur Erlangung der Förderung aufgetan wird. In 2009 erhielten durchschnittlich ca. 19.000 Alg II Empfänger diese Form der Förderung. Einfach selbständig machen, ohne Businessplan, Gutachten etc. erspart sehr viel Zeit, zumal die Förderung Einstiegsgeld nur durch einen Businessplan und die Abgabe einer fachkundigen Stellungnahme nicht die Illusion entstehen sollte einen risikofreien Weg als Gründer gefunden zu haben, risikoseitig macht es kaum einen Unterschied, ob man diese Förderung erhält oder nicht. Allerdings sind die Opportunitätskosten in Form von Behördengängen relativ hoch anzusehen, diese Zeit kann man sicherlich besser einsetzen.
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